Rahmenbedingungen und Kosten

Kosten:

Für das Erstgespräch (à 50 Minuten), sowie jede weitere Therapie-Einheit (à 50 Minuten)
werden € 70,00 verrechnet.

Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Abs 1 Z 19 UStG aus der Tätigkeit als Psychotherapeut (im Sinne des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990)

Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse ist im Ausbildungsstadium – Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision – nicht möglich.

Ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifen steht für Personen mit geringem oder keinem Einkommen und Bedarf an Psychotherapie zur Verfügung.

Absageregelung:

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Die Absage muss entweder telefonisch, per SMS oder E-mail erfolgen.

Bei späteren Absagen wird das vereinbarte Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung gestellt.

Eine Verlängerung der Therapie-Einheit bei Verspätung ist nicht möglich –
Bitte kommen Sie pünktlich. Danke!

Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag ist generell am Ende der Therapie-Einheit bar zu begleichen.

Verschwiegenheitspflicht:

Ich unterliege einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).


 

Erstellt am  17.01.2022

GLE-Existenzanalyse